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Angaben, die für die Registrierung eines Schiffs benötigt werden:
1. Der vorgeschlagene Name sowie, falls vorhanden, der frühere Name.
2. Der Schiffstyp (Passagierschiff, Ro/Ro-Passagierschiff,
Hochgeschwindigkeitsschiff, Öl-, Chemikalien- oder Gastanker,
Trockenfrachtschiffe oder ein anderer Schiffstyp).
3. Wann und wo das Schiff gebaut wurde (Name und Anschrift der Schiffswerft).
4. Bei einem Neubau die Werftnummer.
5. Die derzeitige Registrierung (erste Registrierung bei einer
Bareboat-Registrierung).
6. IMO-Nummer.
7. Laenge gemaeß dem Internationalen Freibord-Übereinkommen von 1966 (LL'66);
8. Breite und Höhe.
9. Konstruktionsmaterial.
10. Bruttoraumzahl, Nettoraumzahl und Gesamttragfaehigkeit.
11. Maschinentyp - Motor, Dampf, Gasturbine oder ohne Antrieb.
12. Name und Anschrift des Herstellers der Antriebsmaschine.
13. Wann die Antriebsmaschine hergestellt wurde.
14. Anzahl der Aggregate.
15. Anzahl der Wellen.
16. Anzahl der Zylinder in jedem Aggregat.
17. Zylinderdurchmesser.
18. Hublaenge.
19. Gesamtantriebsleistung in kW.
20. Geschaetzte Höchstgeschwindigkeit des Schiffs.
21. Anzahl an Seeleuten (Kapitaen, Besatzung und Auszubildende), für die eine
bestaetigte Unterkunft zur Verfügung steht.
22. Name und Anschrift des Eigners oder des Bareboat-Charterers (die im
Schiffszertifikat erscheinen müssen).
23. Name des ISM-Unternehmens (sofern die Eigner oder Charterer nicht die
Verwalter sind).
24. Name des lokalen Vertreters (falls das Schiff nicht von einem Unternehmen
verwaltet wird, das einen Sitz in Gibraltar hat).
25. Name der Klassifizierungsgesellschaft.
26. Name des P&I-Clubs.
27. Beschlagnahme durch die staatliche Hafenstaatkontrolle, sofern dies
innerhalb der letzten 12 Monate der Fall war.
Dokumente (beglaubigte Kopien), die für die Registrierung benötigt werden:
1. Angaben, wie oben angegeben;
2. Eigentumsnachweis - Übertragungsurkunde oder Erklaerung zum Nachweis einer
bestehenden Registrierung.
3. Gründungsurkunde.
4. Unbedenklichkeitsbescheinigung.
5. FME-Anforderungen, sofern zutreffend.
6. Bei einem Neubau – eine Vertragskopie und ein nachfolgendes Übergabeprotokoll
oder ein umfassendes Dokument mit gleicher Wirkung.
7. Bei einer Bareboat-Registrierung – Kopie des Chartervertrags (C/P), der die
Bestimmungen für diese Registrierung und die Einwilligung der Eigner, die
Hypothekenglaeubiger und die Erstregistrierung enthaelt. Alternativ dazu eine
umfassende Vereinbarung zwischen den Eignern und Charterern, unterstützt durch
die Einwilligung des Hypothekenglaeubigers und die Erstregistrierung.
8. Besichtigungsschein (in dem die Daten des Schiffs aufgeführt werden), den die
Klassifizierungsgesellschaft anhand ihrer Aufzeichnungen oder, bei einem neuen
Schiff, anhand aehnlicher Informationen in Form eines Herstellerzeugnisses
ausstellt.
9. Erklaerung über „Lastenfreiheit“ oder Einwilligung des Hypothekenglaeubigers
zur Übertragung und Fortführung einer bestehenden Hypothek.
10. Bescheinigung der Streichung aus dem bestehenden Register (eine schriftliche
Verpflichtung, dass das Schiff nach Abschluss der Übertragung aus dem
bestehenden Register gestrichen wird, waere auch akzeptabel).
11. Klassifikationszertifikat.
12. Eine Bescheinigung oder Referenzschreiben des P&I-Clubs.
13. ISM-DOC, das im Besitz des Betreiberunternehmens ist.
14. Das bestehende SMD des Schiffs, sofern vorhanden.
15. Das bestehende Sicherheitszeugnis für Passagierschiffe und, bei einem
Frachtschiff, das SAFECON und das SEC.
16. Eine Kopie der bestehenden lückenlosen Stammdatendokumentation (CSR).
Wenn Sie sich entscheiden eine gebrauchte Yacht zu kaufen und suchen eine
Registrierung, schlagen wir Ihnen folgende Vorgehensweise vor:
1. Beauftragen Sie zur Suche einen Sachverständigen, der Ihnen nach festgelegten
Spezifikationen geeignete Yachten vorschlägt.
2. Nachdem Sie sich für eine Yacht entschieden haben, beauftragen Sie einen
Sachverständigen, diese Yacht auf Schäden und notwendige Sofortmaßnahmen zu
checken und Ihnen ein Wert-Gutachten zu erstellen, welches für
a) nachfolgende Registrierung,
b) Versicherungen
c) Banken und andere Interessenten
zeitnah zur Verfügung steht.
Beispiel meiner persönlichen Erfahrungen aus der Tätigkeit als Sachverständiger:
Mein Klient wollte eine Motoryacht mit zwei Maschinen a 360 PS, 14m, mit
Flybridge und hatte sich diese schon gekauft. Dann aber beauftragte er mich ein
Schadengutachten zu erstellen, da er selber keinerlei Fehler erkennen konnte,
aber durch Bemerkungen der Stegnachbarn Zweifel bekam. Ich mußte feststellen,
dass die Yacht "weichgefahren" war, dass erhebliche Sicherheitseinrichtungen
fehlten , oder diese zu alt waren, dass er die Yacht über 42,5 % zu teuer
gekauft hatte, dass die Motorfundamente bishin zum Wellenausgang erhebliche
Verbesserungen verlangten, dass die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt waren,
dass die Mehrwertsteuer nicht gezahlt wurde, dass eine EC Zertifizierung fehlte.
Und noch einige Kleinigkeiten mehr, die sich aber zu größeren Problemen
addierten.
Ihr Hansen
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