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Bootsanmeldungen ohne gültige CE – Zertifizierung
Dokumente (beglaubigte Kopien), die für die Registrierung benötigt werden: 1. Angaben, wie oben angegeben; 2. Eigentumsnachweis - Übertragungsurkunde oder Erklaerung zum Nachweis einer bestehenden Registrierung. 3. Gründungsurkunde. 4. Unbedenklichkeitsbescheinigung. 5. FME-Anforderungen, sofern zutreffend. 6. Bei einem Neubau – eine Vertragskopie und ein nachfolgendes Übergabeprotokoll oder ein umfassendes Dokument mit gleicher Wirkung. 7. Bei einer Bareboat-Registrierung – Kopie des Chartervertrags (C/P), der die Bestimmungen für diese Registrierung und die Einwilligung der Eigner, die Hypothekenglaeubiger und die Erstregistrierung enthaelt. Alternativ dazu eine umfassende Vereinbarung zwischen den Eignern und Charterern, unterstützt durch die Einwilligung des Hypothekenglaeubigers und die Erstregistrierung. 8. Besichtigungsschein (in dem die Daten des Schiffs aufgeführt werden), den die Klassifizierungsgesellschaft anhand ihrer Aufzeichnungen oder, bei einem neuen Schiff, anhand aehnlicher Informationen in Form eines Herstellerzeugnisses ausstellt. 9. Erklaerung über „Lastenfreiheit“ oder Einwilligung des Hypothekenglaeubigers zur Übertragung und Fortführung einer bestehenden Hypothek. 10. Bescheinigung der Streichung aus dem bestehenden Register (eine schriftliche Verpflichtung, dass das Schiff nach Abschluss der Übertragung aus dem bestehenden Register gestrichen wird, waere auch akzeptabel). 11. Klassifikationszertifikat. 12. Eine Bescheinigung oder Referenzschreiben des P&I-Clubs. 13. ISM-DOC, das im Besitz des Betreiberunternehmens ist. 14. Das bestehende SMD des Schiffs, sofern vorhanden. 15. Das bestehende Sicherheitszeugnis für Passagierschiffe und, bei einem Frachtschiff, das SAFECON und das SEC. 16. Eine Kopie der bestehenden lückenlosen Stammdatendokumentation (CSR). Wenn Sie sich entscheiden eine gebrauchte Yacht zu kaufen und suchen eine Registrierung, schlagen wir Ihnen folgende Vorgehensweise vor: 1. Beauftragen Sie zur Suche einen Sachverständigen, der Ihnen nach festgelegten Spezifikationen geeignete Yachten vorschlägt. 2. Nachdem Sie sich für eine Yacht entschieden haben, beauftragen Sie einen Sachverständigen, diese Yacht auf Schäden und notwendige Sofortmaßnahmen zu checken und Ihnen ein Wert-Gutachten zu erstellen, welches für a) nachfolgende Registrierung, b) Versicherungen c) Banken und andere Interessenten zeitnah zur Verfügung steht. Beispiel meiner persönlichen Erfahrungen aus der Tätigkeit als Sachverständiger: Mein Klient wollte eine Motoryacht mit zwei Maschinen a 360 PS, 14m, mit Flybridge und hatte sich diese schon gekauft. Dann aber beauftragte er mich ein Schadengutachten zu erstellen, da er selber keinerlei Fehler erkennen konnte, aber durch Bemerkungen der Stegnachbarn Zweifel bekam. Ich mußte feststellen, dass die Yacht "weichgefahren" war, dass erhebliche Sicherheitseinrichtungen fehlten , oder diese zu alt waren, dass er die Yacht über 12,5 % zu teuer gekauft hatte, dass die Motorfundamente bishin zum Wellenausgang erhebliche Verbesserungen verlangten, dass die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt waren, dass die Mehrwertsteuer nicht gezahlt wurde, dass eine EC Zertifizierung fehlte. Und noch einige Kleinigkeiten mehr, die sich aber zu größeren Problemen addierten.
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