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Bewertungsgutachten
Was eine Yacht (Jacht) wert ist, ist
abhängig von den unterschiedlichsten Markteinflüssen. Aber wie die technische
Bausubstanz zu bewerten ist, unterliegt durchaus fachlichen Kriterien. Bei der
Versicherung von gebrauchten Yachten fordern schon die Versicherungen oftmals
ein Wertgutachten. Aber in jedem Fall ist es für den Kunden gut, wenn er mit
neutralen Gutachten in der Tasche den Versicherungsvertrag abschließt, denn
nur dann kann es im Schadenfall keine Diskussion über Unter- oder
Überversicherung geben.

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Werttaxen
Wir erstellen nach gründlicher Besichtigung Werttaxen für folgende
Zwecke: |
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Bewertung von Yachten bei
Eintritt in eine neue Kaskoversicherung |
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Bankbeleihungen |
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Verkauf oder Kauf |
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Gerichtliche
Auseinandersetzungen, Insolvenzen |
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Scheidungen
Die Erfahrung zeigt, dass Yachtbewertungen nicht
sinnvoll nach sogenannten Listen oder Degressionskurven in
Schnellbewertungen wie im KFZ – Handel üblich durchgeführt werden können.
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Diese Bewertungen können erheblich vom real am Markt erzielbaren Preis
abweichen. Der von einigen Listen verwendete Begriff "Händlerankaufspreis"
ist für den Privatkunden irreführend und nachteilig. Hier wird gezielt vom
am Markt bei Privatveräußerung erzielbarem Wert Ihrer Yacht (Jacht) die
Handelsspanne des Händlers sowie die bei gewerblichem Verkauf anfallende
Umsatzsteuer abgezogen. Entscheidend für den Marktpreis einer Gebrauchtyacht
ist die Bauwerft, Bauqualität, Käufernachfrage sowie der Pflege – und
Ausrüstungszustand. |
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Diese Kriterien gehen nur unzureichend
in eine Listenbewertung ein. Eine gründliches Einzelgutachten ergibt in
jedem Fall eine realistischere Einschätzung. |
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