CE Zertifikat - Vorwort
Sportboote mit einer Rumpflänge zwischen 2,50 m und 24 m,
die nach dem 16. Juni 1998 in die EU importiert wurden, müssen laut der
EU-Richtlinie für Sportboote (94/25/EC) nachträglich begutachtet werden.
Damit werden die unterschiedlichen nationalen Vorschriften
der einzelnen EU-Mitgliedsländer harmonisiert:
Alle Fahrzeuge müssen demzufolge in allen drei Prüfbereichen
- Entwurf und Konstruktion,
- Schallemissionen und
- Abgasemissionen
den EU-Bestimmungen genügen.

