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Kurzinfo und Adressen zur Bootsanmeldung: (Deutschland)
Alle motorisierten Kleinfahrzeuge (Sportboote) ohne Motor über 5,5 m Rumpflänge müssen auf den Binnenschifffahrtsstraßen Rhein, Mosel, Main-Donau-Kanal, Donau und sonstigen Bundeswasserstraßen, auf denen die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung gilt, ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen. Die Nummer des Internationalen Bootsscheins ist zugleich das amtlich anerkannte Kennzeichen.
Kennzeichen:
- Amtlich anerkannte Kennzeichen Nummer des Internationalen Bootsscheins
- Amtliche Kennzeichen Kennzeichen der Wasser- und Schifffahrtsämter
- Binnenschiffsregister Bei einer Wasserverdrängung von mehr als 10 m³ bei größter Eintauchung muss das Schiff zur Eintragung ins BSR angemeldet werden (Motoryachten > 11m)
- Seeschiffsregister Wenn das Schiff überwiegend auf See- oder Küstengewässern fährt und wenn die Rumpflänge 15 Meter übersteigt.
- Flaggenzertifikat Wenn das Schiff überwiegend auf Seeschifffahrtsstraßen oder in Küstengewässern verkehrt, aber nicht im Seeschiffsregister eingetragen ist. Das Flaggenzertifikat ist ein Dokument, welches zum Führen der deutschen Flagge berechtigt und die Eigentumsverhältnisse bestätigt.
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