Kurzinfo und Adressen zur Bootsanmeldung:
(Deutschland)
Alle motorisierten
Kleinfahrzeuge (Sportboote) ohne Motor über 5,5 m Rumpflänge müssen auf den
Binnenschifffahrtsstraßen Rhein, Mosel, Main-Donau-Kanal, Donau und sonstigen
Bundeswasserstraßen, auf denen die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung gilt, ein
amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen. Die Nummer des
Internationalen Bootsscheins ist zugleich das amtlich anerkannte Kennzeichen.
Kennzeichen:
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Amtlich anerkannte Kennzeichen
Nummer des Internationalen
Bootsscheins
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Amtliche Kennzeichen
Kennzeichen der Wasser-
und Schifffahrtsämter
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Binnenschiffsregister
Bei einer
Wasserverdrängung von mehr als 10 m³ bei größter Eintauchung muss das Schiff zur
Eintragung ins BSR angemeldet werden (Motoryachten > 11m)
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Seeschiffsregister
Wenn das Schiff
überwiegend auf See- oder Küstengewässern fährt und wenn die Rumpflänge 15 Meter
übersteigt.
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Flaggenzertifikat
Wenn das Schiff
überwiegend auf Seeschifffahrtsstraßen oder in Küstengewässern verkehrt, aber
nicht im Seeschiffsregister eingetragen ist. Das Flaggenzertifikat ist ein
Dokument, welches zum Führen der deutschen Flagge berechtigt und die
Eigentumsverhältnisse bestätigt.

-
Privater Import eines
gebrauchten Sportbootes aus einem Drittland in die EU.
Auf Grund des aktuell sehr gut stehenden Dollar/Euro-Kurses bietet es sich für
viele Freizeitskipper an ein Boot aus den USA nach Deutschland zu importieren.
Neben dem großen Angebot an Typen, grundsätzlich immer gut ausgetatteten
Versionen und der Preisersparnis durch den günstigen Wechselkurs sollte man
aber auch die Risiken und Schwierigkeiten bedenken:
* alle Kosten erfasst? Transport, Umladen, Handlinggebühren, Leihgebühren für
Trailer, Craddle, Bankgebühren ...bis hin zu den Reisekosten?
* Erfahrung mit Booten? - Boot genau inspiziert - kann ich es selbst technisch
bewerten? Was passiert bei verdeckten Mängeln?
* Zeitfaktor: wieviel Zeit kann/will ich für Organisation, Suchen, Reisen,
Transportbegleitung /-organisation usw. investieren?
* .....räumt einem der Händler hier vielleicht nicht doch einen Rabatt ein?
* zuletzt: die CE-Konformitätsbewertung. Diese ist kein unüberwindbares
Hindernis, aber man muss folgendes beachten:
Die Vorgaben für 'CE' findet man in der Sportbootrichtlinie (siehe Hauptmenü >
CE-Richtlinie). Diese Richtlinie wird in jedem Mitgliedsland der EU durch
ein nationales Gesetz in geltendes Recht umgesetzt - in Deutschland die 10.
Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz vom 09. Juli 2004 - dieses
Gesetz tritt mit 01.01.2005 in Kraft!
Bis zu dieser Änderung konnte man ein Boot. welches für die ausschliessliche
private Nutzung vorgesehen war und nicht weiterverkauft wurde
('wirtschaftliches Interesse') ohne ein CE-Konformitätsbewertungsverfahren
importieren und betreiben.
Die neue Verordnung verwehrt dem Bootsfahrer explicit diese Möglichkeit - er
gilt nun als 'Quasi-Hersteller' und muss sein Boot 'zertifizieren'.
KOSTEN:
Diese sind überschaubar, hängen aber sehr stark von Bootstyp, dem Umfang der
zur Verfügung stehenden Unterlagen und der Tatsache, ob dieser Bootstyp schon
einmal in die EU importiert wurde (Zugriff auf bestehende Unterlagen) ab.
Pauschal kann aber gesagt werden, dass die Kosten nicht den Vorteil durch den
Eigenimport zu nichte machen.
VORSICHT:
es gibt englische Briefkastenfirmen mit deutschen Kontaktadressen ebenso wie
einige deutsche Ingenieurbüros, die durch Halbwissen glänzen und durchaus
skurille Lösungen vorschlagen. Sie bemerken dabei kaum eine Kostenersparnis,
sind aber rechtlich durch veraltete Vorgänge und Vorlagen dieser Firmen nur
unzureichend abgesichert.

CE-KONFORMITÄT
FÜR DEN HERSTELLER
Der Prüfablauf richtet sich nach der Entwurfskategorie -
grundlegend gilt:
1. Bootskategorien A und B
- Bei Booten mit einer Rumpflänge von weniger als 12 m: die interne
Fertigungskontrolle mit Prüfungen (Modul Aa);
- bei Booten mit Rumpflänge von 12 m - 24 m: die EG-Baumusterprüfung (Modul B)
entsprechend Anhang VII, gefolgt von Modul C (Konformität mit der Bauart)
entsprechend Anhang VIII oder eines der folgd. Module: B + D od. B + F oder G
od. H.
2. Bootskategorie C
a) Bei Booten mit einer Rumpflänge von 2,5 m bis 12 m:
- bei Einhaltung der harmonisierten Normen zu den Nummern 3.2 und 3.3 des
Anhangs I: die interne Fertigungskontrolle (Modul A) entspr. Anhang V;
- bei Nichteinhaltung der harmonisierten Normen zu den Nummern 3.2 und 3.3 des
Anhangs I: die interne Fertigungskontrolle mit Prüfungen (Modul Aa) entsprechend
Anhang VI;
b) bei Booten mit einer Rumpflänge von 12 m bis 24 m: die
EG-Baumusterprüfung (Modul B) entsprechend Anhang VII, gefolgt von Modul C
(Konformität mit der Bauart) entsprechend Anhang VIII oder eines der folgenden
Module: B + D oder B + F oder G oder H.
3. Bootskategorie D
Bei Booten mit einer Rumpflänge von 2,5 m bis 24 m: die interne
Fertigungskontrolle (Modul A) entsprechend Anhang V.
4. Bei den in Anhang II genannten Bauteilen eines der folgenden
Module: B + C oder B + D oder B + F oder G oder H. Die folgenden Bauteile sind
genannt:
1. Mit einem Zündschutz versehene Vorrichtungen für Innenbord- und
Heckmotoren,
2. Startschutzvorrichtungen für Aussenbordmotoren,
3. Steuerrad, Lenkvorrichtung und Verkabelung,
4. Kraftstoffbehälter und Kraftstoffleitungen,
5. vorgefertigte Luken und Seitenfenster.

CE-KONFORMITÄT
FÜR DEN
VERBRAUCHER
Nicht
nur für Werften ist die Richtlinie wichtig - der Kunde kann an einer Yacht mehr
erkennen, wenn man auf die Hinweise durch die Richtlinie achtet und die
Hintergründe kennt - daher: was sagt die Richtlinie, warum ist sie nicht
überflüssig:
Das
Benutzerhandbuch: das Handbuch zeigt Ihnen die wichtigsten Informationen zu
Ihrem Boot: max. Zuladung, Beschreibung der Systeme (Elektrik, Gas, Wasser
usw.), Hinweise zu Betrieb, Wartung und Pflege uvm. - eben alles, was aus
Gründen der Sicherheit notwendig ist. Es kann (und darf) Ihnen aber keine
Hinweise zum sicheren Führen Ihres Fahrzeuges geben, dafür sind die Grundlagen
guter Seemannschaft ebenso anzuwenden wie der notwendige Bootsführerschein und
andere Zeugnisse und natürlich die eigene Verantwortung.
Zu jedem Boot muss es ein Benutzerhandbuch geben, das eindeutig dem Boot
zugeschrieben sein muss - erkennbar durch die eingetragene
Rumpfidentifikationsnummer.
Jedes
Handbuch enthält auch eine Konformitätserklärung: in dieser erklärt der
Hersteller (eigentlich 'der Bevollmächtigte in der EU'), dass Ihr Boot
entsprechend einem gewählten Prüfmodul geprüft und konform der Richtlinie gebaut
wurde. Ohne diese Erklärung ist das Handbuch unvollständig. Des weiteren finden
Sie im Handbuch eine Herstellerplakette dargestellt - jedes Boot muss eine
dauerhaft und getrennt von dem Kennzeichen des Bootskörpers angebrachte Plakette
mit folgenden Angaben aufweisen: