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Segel- oder Motoryacht im nicht-EU-Ausland besitzen und damit wieder in die Europäische Union einreisen

Konformitätserklärung

Das Flaggenzertifikat ist ein amtlicher Ausweis für Seeschiffe,

mit dem die Berechtigung zur Führung der Bundesflagge nachgewiesen wird.

Das Dokument ist acht Jahre gültig und kann verlängert werden.

Für die Ausstellung eines Flaggenzertifikates sind folgende Unterlagen erforderlich:

bulletPersonalausweis oder Reisepass im Original oder amtlich beglaubigte Kopien der Seiten 1 und 2 bzw. 2 bis 5
bulletKaufvertrag im Original oder amtlich beglaubigte Kopie
bulletBestätigung der vollständigen Bezahlung im Original oder amtlich beglaubigte Kopie, oder aber Quittung, Bankbelege im Original
bulletNachweis technischer Daten
bulletProspekt (Kopie)
bulletBauzeichnung (Kopie)
bulletBootsbrief des Herstellers
bulletim Ausnahmefall:
bulletBestätigung Dritter mit folgendem Inhalt: Rumpflänge, Breite, Tiefgang, Gewicht (Verdrängung), Bootstyp, Bauwerft (mit Herstellerort), Baunummer, Angaben zu den Motoren einschließlich Motornummer
bullet2 Fotos des Schiffes
bulleteine Aufnahme, die das Schiff in ganzer Länge von der Seite zeigt und
bulleteine Aufnahme, die nachweist, dass Schiffsname und Name des Heimathafens gut sichtbar und fest am Schiff angebracht sind.
bulletWenn vorhanden:
bulleteinfache Kopie der 1. Seite der Funkgenehmigungsurkunde
bulleteinfache Kopie des Ausweises über die Erteilung eines amtlichen Kennzeichens
bulletEignergemeinschaftsvertrag im Original oder amtlich beglaubigte Kopie mit Nachweis der Personalien der jeweiligen Eigner.

 

 

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