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GibraltarWenn Sie sich entscheiden eine gebrauchte Yacht zu kaufen und suchen eine Registrierung, schlagen wir Ihnen folgende Vorgehensweise vor: 1. Beauftragen Sie zur Suche einen Sachverständigen, der Ihnen nach festgelegten Spezifikationen geeignete Yachten vorschlägt. 2. Nachdem Sie sich für eine Yacht entschieden haben, beauftragen Sie einen Sachverständigen, diese Yacht auf Schäden und notwendige Sofortmaßnahmen zu checken und Ihnen ein Wert-Gutachten zu erstellen, welches für a) nachfolgende Registrierung, b) Versicherungen c) Banken und andere Interessenten zeitnah zur Verfügung steht. Beispiel meiner persönlichen Erfahrungen aus der Tätigkeit als Sachverständiger: Mein Klient wollte eine Motoryacht mit zwei Maschinen a 360 PS, 14m, mit Flybridge und hatte sich diese schon gekauft. Dann aber beauftragte er mich ein Schadengutachten zu erstellen, da er selber keinerlei Fehler erkennen konnte, aber durch Bemerkungen der Stegnachbarn Zweifel bekam. Ich mußte feststellen, dass die Yacht "weichgefahren" war, dass erhebliche Sicherheitseinrichtungen fehlten , oder diese zu alt waren, dass er die Yacht über 12,5 % zu teuer gekauft hatte, dass die Motorfundamente bishin zum Wellenausgang erhebliche Verbesserungen verlangten, dass die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt waren, dass die Mehrwertsteuer nicht gezahlt wurde, dass eine EC Zertifizierung fehlte. Und noch einige Kleinigkeiten mehr, die sich aber zu größeren Problemen addierten. Gibraltar ist ein exzellenter Standort für die Schiffs- und/oder Yachtregistrierung: Im Rahmen der Exempted Company oder Holding keine oder nur geringe Steuern, ergänzend keine USt sowie schnelle, günstige und unbürokratische Registrierung. Je nach Schiffstyp und Verwendung gestaltet sich die Registrierung unterschiedlich. Wir übernehmen mit unserer Partnerkanzlei auf Gibraltar (12 Anwälte) alle Formalitäten sowie die Gesellschaftsgründung. Steuersparende Yachtregistrierung im AuslandNach einem Bericht des Handelsblatts vom 16. Februar 2004 müssen Bootseigner, die ihr Boot in einem der EU-Beitrittsländer liegen haben, laut ADAC ab dem 1. Mai 2004 mit einer Nachversteuerung rechnen. Betroffen sind alle Boote, die vor diesem Stichtag in einem der alten EU-Länder mehrwertsteuerfrei gekauft wurden und in einem der jetzt beitretenden Länder zu den bislang möglichen Bedingungen einer "vorübergehenden zollfreien Einfuhr" stationiert wurden. Die Mehrwertsteuer beträgt je nach Beitrittsland zwischen 15 und 25% und ist dort zu zahlen, wo sich das Boot aktuell befindet. Grundlage der Berechnung ist dabei der Wert des Boots zum Zeitpunkt der Nachversteuerung. Boote, die vor dem 1. Mai 1996 in Betrieb genommen wurden, sind von der Nachversteuerung befreit. Nicht zahlen müssen auch alle, bei denen der nachzuentrichtende Betrag geringfügig ist. Die meisten Billigflaggenstaaten hingegen bieten Yachteignern erhebliche Vorteile der Kostenreduzierung. Aber: die Analyse der Rahmenbedingungen ist nicht zu unterschätzen. Es reicht nicht mehr aus zu entscheiden, unter welcher Flagge das Schiff segeln oder fahren wird. Die Situation des Eigentümers bzw. des Nutzers, sowie die Verwendung des Schiffs (kommerziell/nicht kommerziell) sind in Betracht zu ziehen. Es ergeben sich zudem weitere Aspekte, wenn eine Crew beschäftigt wird. Gibraltar ist als Standort sehr geeignet, da neben den geringen Steuern die wahren Besitzverhältnisse der Direktoren und/oder Gesellschafter verborgen bleiben, auf der anderen Seite z.B die EU-Mutter-Tochter-Richtline Anwendung findet. |