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Yacht- und Schiff- Registrierungen mit CE 

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Konformitätserklärung

Kurzinfo und Adressen zur Bootsanmeldung: (Deutschland)

 Alle motorisierten Kleinfahrzeuge (Sportboote) ohne Motor über 5,5 m Rumpflänge müssen auf den Binnenschifffahrtsstraßen Rhein, Mosel, Main-Donau-Kanal, Donau und sonstigen Bundeswasserstraßen, auf denen die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung gilt, ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen. Die Nummer des Internationalen Bootsscheins ist zugleich das amtlich anerkannte Kennzeichen.

 Kennzeichen:

 -         Amtlich anerkannte Kennzeichen

Nummer des Internationalen Bootsscheins

 -         Amtliche Kennzeichen

Kennzeichen der Wasser- und Schifffahrtsämter 

-         Binnenschiffsregister

Bei einer Wasserverdrängung von mehr als 10 m³ bei größter Eintauchung muss das Schiff zur Eintragung ins BSR angemeldet werden (Motoryachten > 11m)

 -         Seeschiffsregister

Wenn das Schiff überwiegend auf See- oder Küstengewässern fährt und wenn die Rumpflänge 15 Meter übersteigt. 

-         Flaggenzertifikat

Wenn das Schiff überwiegend auf Seeschifffahrtsstraßen oder in Küstengewässern verkehrt, aber nicht im Seeschiffsregister eingetragen ist. Das Flaggenzertifikat ist ein Dokument, welches zum Führen der deutschen Flagge berechtigt und die Eigentumsverhältnisse bestätigt.

 WISSENSWERTES ÜBER DEN INTERNATIONALEN BOOTSSCHEIN 

Der internationale Bootsschein (IBS) enthält folgende Daten:

-         die Anschrift des Eigners,

-         die Daten des Bootes (Bootsname, Heimathafen, Fabrikat, Bauwerft, Länge, Breite, Tiefgang etc.)

-         die Art der Motorisierung (Anzahl und Nummer)

-         die Funkausrüstung (Fabrikat, Gerätenummer, Rufzeichen)

-         sonstiges Zubehör (Beiboot etc.)

 

Der internationale Bootsschein (IBS) als

  1. Eigentumsnachweis
  2. Reisedokument
  3. Kennzeichen – Ausweis
  4. In Verbindung mit einem Personalausweis oder Reisepass wird der internationale Bootsschein von in- und ausländischen Behörden als glaubhaft gemachter Eigentumsnachweis anerkannt. Darüber hinaus geben die im IBS festgehaltenen Daten bei Diebstahl oder Verlust wichtige Hinweise für die Fahndung bzw. Versicherung.
  5. Der IBS erleichtert die administrativen Vorgänge bei Reisen ins Ausland, in ausländischen Häfen und Marinas sowie bei Behörden und Verwaltungen. Er ist in allen europäischen Staaten und auch in Übersee als Reisedokument anerkannt (Ausnahme: die Küstengewässer Frankreichs).
  6. Auf den Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes müssen motorisierte Wassersportfahrzeuge mit Motorantrieb über 2,21 kw (3 PS) ein amtliches oder ein amtlich anerkanntes Kennzeichen führen.

 Gültigkeit

Im Inland ist der IBS als Kennzeichenausweis so lange gültig, bis sich an den eingetragenen Daten etwas ändert. Bei Grenzübertritt muss der IBS spätestens alle 2 Jahre verlängert werden.

 Unterlagen für Neueintragungen:

 -         vollständig ausgefülltes und vom Bootseigner unterschriebenes Antragsformular

-         Eigentumsnachweis (Rechnung oder Kaufvertrag)

-         Kopie des Passes / Personalausweis

-         Kopie der Meldebestätigung bei Ausländern

-         gegebenenfalls Nachweis einer Vereinsmitgliedschaft

 

Die wichtigsten Adressen sowie Gebühren: 

  1. ADAC

ADAC-Grenzverkehr und Sportschifffahrt (GUS), Am Westparkt 8, 81373 München

Telefon: 089/7676-6110, 6111, 6112, 6108

 Gebühren für die Ausstellung des Internationalen Bootsscheins und Erteilung eines amtlich anerkannten Kennzeichens:

Euro 20,-        Neueintragung für ADAC-Mitglieder

Euro 25,-        Neueintragung für Nichtmitglieder

Euro 18,-        für Verlängerung der Gültigkeit

Euro 18,-        bei Änderungen der im IBS eingetragenen Daten

  1. Deutscher Wasser- und Yachtverband

Deutscher Motoryachtverband e.V., Vinckeufer 12 – 14, 47119 Duisburg

Tel: 0203/80958-12, Fax: -58

Gebühren für die Aufnahme in das Bootsregister und Ausstellung des Internationalen Bootsscheins:

Euro 23,-        bei Erstausstellung (inkl. Nebenkosten) für Nichtmitglieder eines DMYV-Verbandvereins

Euro 20,-        bei Erstausstellung für Mitglieder

Euro 17,-        für Erneuerungen und Verlängerungen

  1. die wichtigsten Wasser- u. Schifffahrtsämter

Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd in Würzburg:      Tel.: 0931/4105-0

Wasser- und Schifffahrtsamt Regensburg:                      Tel.: 0941/8109-9

“ “ Duisburg/Meiderich Tel.: 0203/45040

“ “ Brunsbüttel Tel.: 04852/885-0

“ “ Bingen Tel.: 0261/9819-2730

“ “ Berlin Tel.: 033607/5005

“ “ Emden Tel.: 0491/960678-0

“ “ Braunschweig Tel.: 0531/86603-0

“ “ Heilbronn Tel.: 07131/79774-0

“ “ Magdeburg Tel.: 0391/5313174

“ “ Brandenburg Tel.: 039387/19428

“ “ Dresden Tel.: 03501/19429

“ “ Duisburg-Rhein Tel.: 0203/19429

“ “ Eberswalde Tel.: 03334/276-0

“ “ Freiburg Tel.: 0761/2718-0

“ “ Hamburg Tel.: 04852/8400

“ “ Heidelberg Tel.: 06221/507-0

“ “ Lauenburg Tel.: 04153/558-0

“ “ Mannheim Tel.: 0621/1505-0

“ “ Meppen Tel.: 05931/848-111

“ “ Saarbrücken Tel.: 0681/19429 oder 6002-0

“ “ Schweinfurt Tel.: 09721/206-0

“ “ Stuttgart Tel.: 07144/8886-0

“ “ Uelzen Tel.: 0581/9079-0

 Gebühren für Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens:

Euro 18,- für Zuteilung eines Kennzeichens

Euro 10,- bei Änderung von Name oder Anschrift des Eigentümers

Euro 15,- bei Änderung techn. Angaben oder Eigentumsverhältnisse

 

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