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Vor-und Nachteile von Steuerplaetzen in der Karibik und den Bermudas
| Staat |
Vorteile |
Nachteile
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Steuern |
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Bahamas |
Gesetzlich geregeltes Bankengeheimnis, kein automatischer
Informationsaustausch in Steuersachen mit EU Staaten. |
Seit 2006 Rechtshilfe in
Steuersachen,allerdings nicht automatisch,sondern nur auf Anfrage.
Wohnsitzname: Mindestens 150.000 B$ müssen im Land investiert werden |
Keine Einkommens-,Körperschaft-,Veraeußerungsgewinn-,Quellen-,Schenkungs-oder
Erbschaftssteuer für Personen und Gesellschaften |
| BVI |
Gesetzlich geregeltes Bankengeheimnis, kein automatischer
Informationsaustausch in Steuersachen |
Lebenshaltungskosten
entsprechen US Niveau |
Einkommensteuer 3-20%,Körperschaftssteuer 15%, Auslandseinkünfte bleiben
steuerfrei |
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Cayman Islands |
Gesetzlich geregeltes Bankengeheimnis, kein Informationsaustausch bei
Steuerdelikten, siebt größter Bankenplatz weltweit,Hohe politische
Stabilitaet |
Bei Wohnsitzname ist
Investment von mindestens 180.000 USD notwendig, Lebenshaltungskosten ca.
18% über USA |
Echte Nullsteuer-Oase |
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Niederlaendische Antillen |
DBA mit
Niederlande erlaubt die steuergünstige Verlagerung von Gewinnen auf die
Antillen,keine fiskalischen Auslieferungsabkommen |
Informationsaustausch-
Abkommen mit der OECD,kein gesetzlich geregeltes Bankgeheimnis, hohe
Besteuerung ansaessiger jur. Personen |
Non-Resid.
zahlen für auf den NL-Antillen erwirtschaftete Ertraege ca. 3%
Einkommenssteuer,keine Vermögens-Erbschaft-Schenkungssteuer. Keine
Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen. Offshore-Gesellschaften zahlen bis
2020 5,5%, daneben gibt es weitere Steuerbegünstigungen für bestimmte
Gesellschaften |
| Bermudas |
Steueroase
für Gesellschaften |
kein gesetzlich
geregeltes Bankgeheimnis, Aufenthaltsgenehmigung für Auslaender praktisch
nicht möglich, Immobilienerwerb unmöglich, extrem hohe Lebenshaltungskosten |
Keine
Einkommens-Körperschafts- oder Quellensteuer |
| Barbados |
Keine
Devisenbeschraenkungen, Zollvergünstigungen |
Informationsaustausch-Abkommen mit der OECD |
Non-Resid.
zahlen eine Einkommensteuer von 1-2,5%,keine
Kapitalertrags-Erbschaft,-Schenkungs-,Grund-,oder Quellensteuer auf
Dividenden und Zinsen. Eine IBC zahlt, sofern Sie zu 100% in auslaendischer
Hand ist,2,5% Körperschaftssteuer. Inlaendische Firmen zahlen keine Steuern. |
Zur Begriffsdefinition
Offshore-Gesellschaften
Der Begriff
Offhore-Gesellschaft ist nicht fest definiert. Die einschlaegige Fachliteratur
definiert den Begriff Offshore-Gesellschaft unterschiedlich:
-Gesellschaften, die nur außerhalb des Sitzstaates Geschaefte taetigen oder
taetigen dürfen (exempted Companie): So kennen viele Laender eine unterschiedliche
Besteuerung, abhaengig davon, ob die Gesellschaft im Sitzstaat Geschaefte taetigt
(also mit "Einheimischen") oder nur außerhalb des Sitzstaates. Dabei werden
Offshore-Gesellschaften haeufig nicht besteuert, "Onshore-Gesellschaften"
unterliegen hingegen der regulaeren Besteuerung. Viele Laender bezeichnen Ihre "Offhore-Gesellschaften"
als IBC: International Business Company. Dieses sind Aktiengesellschaften mit
eigener Rechtspersönlichkeit, die nur außerhalb des Sitzstaates Aktivitaeten
entfalten dürfen. In aller Regel bieten "Offshore-Gesellschaften" nach dieser
Definition nur Laender an, die kein DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) mit anderen
Laendern, also Z.B. Deutschland, unterhalten oder Offshore-Gesellschaften sind
vom DBA ausgenommen.
-Gesellschaften,die kein DBA (Doppelbesteuerungsabkommen: Abkommen zur
Verhinderung der Doppelbesteuerung) mit anderen Laendern, also z.B. mit
Deutschland, unterhalten. In dieser Definition geht man davon aus, dass
Nicht-DBA-Sachverhalte als "Offshore-Gesellschaften" zu bezeichnen sind.
Nachfolgend bedienen wir uns dieser Definition.
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