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Kurzübersicht Firmengründung Zypern: Die Steueroase in der europäischen UnionZypern ist Mitglied der EU, mithin Wirkung der EU-Niederlassungsfreiheit, EU-Mutter-Tochter-Richtlinie und/oder EU-Fusionsrichtlinie. Außerdem unterhält Zypern mit vielen Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), mithin i.d.R. Abschirmwirkung eines DBAs vorhanden. Zypern besteuert Gesellschaften mit 10% Ertragssteuern (Endbesteuerung auf der Ebene der Kapitalgesellschaft, Gewerbesteuern o.ä. gibt es nicht),Dividendenausschüttungen an einen Nicht-Zyprioten bleiben grundsätzlich Quellensteuerfrei, unabhängig vom Vorhandensein eines DBAs. Dividendenausschüttungen an einen Zyprioten werden mit 15%tiger Verteidigungssteuer belegt. Zyprische Holdinggesellschaften (=halten überwiegend Beteiligungen an In-und/oder ausländischen Unternehmen) bleiben steuerfrei. Außerdem:
Bei Anwendung des Deutschen Steuerrechts entfaltet §8 AStG (Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung) keine Wirkung,da EU-Rechtswidrig. Voraussetzung ist allerdings, dass keine Scheinfirma im Sinne vorliegt. Mithin und/oder ergänzend: Keine Wirkung §§12/13 AO, eine steuerliche Betriebsstätte außerhalb Zyperns definiert sich allein über 5 DBA.
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