Obgleich es recht einfach ist, die Yacht in Ihrem Namen (auf eine
Privatperson) zu registrieren hat dies einige gravierende Nachteile:
Registrierung auf Privatperson nur möglich im Heimatland der Person
Persönliche Haftung für verursachte Schäden/ bei Havarie
Umfangreicher und zeitaufwendiger "Papierkram" wenn Sie die Yacht
verkaufen
Steuerliche Belastungen wie MWST, Einkommenssteuer und evtl.
Gewinnsteuer
Evtl. Gläubiger können die Yacht pfänden/versteigern lassen wenn Sie
in finanzielle Probleme geraten
Registrierungen auf eine Privatperson sind
nur bei kleinen/alten Booten sinnvoll. Diesbezügliche Anfragen können wir
leider nicht beantworten.
Gründung einer Eignergesellschaft
Die entsprechende Firma würde in einer Jurisdiktion mit weniger
Regularien gegründet werden. Vorteile:
Sie wählen die Flagge (auch bekannt als "Flag of Convenience")
Einfache Registrierung im jeweiligen Land (weniger "Papierkram" als
für einen ausländischen Eigner)
Haftung auf das Vermögen der Firma reduziert (Ihre anderen
Vermögenswerte sind nicht in Gefahr, wenn die Dinge schief laufen)
Anonymität des eigentlichen Eigners
Die Yacht kann von Gläubigern nicht gepfändet werden, da sie der Firma
gehört*
Verkauf sehr einfach - Sie übertragen lediglich die Anteile an der
Firma an den Käufer
Steuerlich vorteilhafte Gestaltung**
Yacht Registrierungen
HANSEN KG kann bei Yacht- und Schiffsregistrierungen in folgenden Ländern
behilflich sein:
Panama
Marshall Islands
Seychellen
BVI
Grossbritannien
USA
Hierzu benötigen wir vollständige Information über die Yacht (neu oder
gebraucht, technische Daten, wo derzeit registriert), die beabsichtigte
Nutzung (Privat oder Charter), wo die Yacht genutzt/stationiert wird (z.B.
Karibik, Mittelmeer) und Nationalität/Wohnsitz des Eigners.